„Sicherheit auf der Baustelle
ist kein Zufall,
sondern das Ergebnis
strukturierter Koordination.“
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
koordination für Ihr Bauvorhaben
SICHER. RECHTSKONFORM. PRAXISNAH.
Zu meiner Person:
Über 30 Jahre Erfahrung am Bau – Sicherheit & Sachverstand für Ihr Bauvorhaben
Nach langjähriger kaufmännischer und handwerklicher Tätigkeit in der Baubranche, begleite ich seit 2002 Bauprojekte als geprüfter Bausachverständiger. Als zertifizierter
SiGeKo (seit 2026) vereine ich jahrzehntelange Praxis auf der Baustelle mit modernster Sicherheitskoordination – für rechtssichere Abläufe - von der Planung bis zur Fertigstellung.

Bausachverständiger und SiGeKo
Norbert Rotthowe
Baustellensicherheit ist Bauherrenschutz/
Was ein SiGeKo für Sie tun kann
Auf Ihrer Baustelle treffen verschiedene Firmen, komplexe Verfahren und vielfältige Gefährdungen aufeinander. Ohne eine zentrale Steuerung steigen nicht nur die Unfallrisiken, sondern auch die Wahrscheinlichkeit von teuren Bauablaufstörungen. Als Bauherr stehen Sie in der gesetzlichen Verantwortung. Die Baustellenverordnung verpflichtet Sie, den Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen.
Ein Großteil aller Unfälle und Störungen auf Baustellen hat seine Ursache in organisatorischen Lücken oder mangelnder Vorplanung – diese lassen sich durch eine vorausschauende Koordination oftmals vermeiden. Eine frühzeitige Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination hilft dabei, Risiken zu minimieren, Bauabläufe zu verbessern und den Bauherrn wirksam zu entlasten.
Was der Gesetzgeber von Ihnen verlangt/
Wann Sie einen SiGeKo benötigen
Sobald Beschäftigte von mehr als einem Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, sind die Vorgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) einzuhalten. In diesem Fall ist die Erbringung der gesetzlich vorgeschriebenen Koordinatorenleistungen zwingend erforderlich.
Verfügt der Bauherr nicht selbst über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) geforderte Qualifikation und Fachkunde, ist ein externer, zertifizierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu beauftragen. Die rechtliche Gesamtverantwortung des Bauherrn bleibt hiervon unberührt.
Der SiGeKo übernimmt dabei unter anderem folgende Aufgaben:
- Erstellung der Vorankündigung und Einreichung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) für die Bauphase
- Koordination der am Bau beteiligten Gewerke in allen Fragen der Arbeitssicherheit
- Durchführung von Baustellenbegehungen zur Überprüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Instandhaltung/Wartung)
- Planung besonderer Schutzmaßnahmen bei besonders gefährlichen Arbeiten
Welche dieser Maßnahmen im Einzelfall konkret erforderlich sind, hängt von Art, Umfang und Organisation Ihres Bauvorhabens ab. Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit und sichert einen rechtskonformen Projektablauf.
WAS SIE ERWARTEN KÖNNEN
Eine fachgerechte Sicherheitskoordination geht weit über das bloße Ausfüllen von Formularen hinaus. Ziel ist eine rechtskonforme und pragmatische Umsetzung auf der Baustelle:
- Spürbare Entlastung: Verlässliche Übernahme der gesetzlichen Organisations- und Koordinationspflichten.
- Störungsfreier Bauablauf: Frühzeitige Minimierung von Unfallrisiken und Unterstützung eines verzögerungsfreien Baufortschritts.
- Größtmögliche Transparenz: Saubere und nachvollziehbare Dokumentation aller Begehungen, Mängel und Absprachen.

